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Aktuelle News


02.07.2015 11:30:00

Hinkley Point C: Zehn Unternehmen verklagen EU-Kommission wegen Beihilfegenehmigung

Berlin (ots) - Ein Bündnis aus Ökostromanbietern und Stadtwerken
klagt gegen Subventionen für das britische Atomkraftwerk Hinkley
Point C. Die bereits fertiggestellte Klage wollen die zehn
Unternehmen in den kommenden Tagen beim Gericht der Europäischen
Union in Luxemburg einreichen. Am Abend stimmt der Bundestag darüber
ab, ob auch Deutschland gegen die umstrittenen Beihilfen Klage
erheben soll. Greenpeace Energy, die Energieversorgung Filstal, die
österreichische oekostrom AG sowie die Stadtwerke Aalen,
Bietigheim-Bissingen, Bochum, Mainz, Mühlacker, Schwäbisch Hall und
Tübingen gehen mit ihrer Klage gegen die Europäische Kommission vor,
die die Atomsubventionen in dreistelliger Milliardenhöhe genehmigt
hat. Das Klagebündnis belegt mit einer neuen Studie, dass Hinkley
Point C zusammen mit weiteren AKW-Projekten die Preise auf dem
deutschen Strommarkt um bis zu zwölf Prozent beeinflussen und so den
Wettbewerb massiv verzerren können.

"Wir klagen gegen diese maßlosen Atomsubventionen, weil sie
ökologisch und volkswirtschaftlich unsinnig erscheinen und erhebliche
finanzielle Nachteile für andere Energie-Anbieter, die Erneuerbaren
und die Verbraucher bedeuten", sagt Sönke Tangermann, Vorstand bei
Greenpeace Energy. Allein eine für 35 Jahre versprochene und an die
Inflation angepasste staatliche Einspeisevergütung für Hinkley Point
C summiert sich nach Berechnungen im Auftrag von Greenpeace Energy
auf 108 Milliarden Euro. Zudem sichert der britische Staat für den
Bau des Atomkraftwerks Bürgschaften in Höhe von mehr als 20
Milliarden Euro sowie weitere Garantien für die Investoren zu.

"Durch die Entscheidung der EU-Kommission drohen negative
Auswirkungen auf unsere umweltschonenden Erzeugungsanlagen", sagt Dr.
Achim Kötzle, energiewirtschaftlicher Geschäftsführer der Stadtwerke
Tübingen im Namen der acht Stadtwerke in der Klagegemeinschaft.
Kötzle sieht in den Beihilfen für Hinkley Point C "ein nachhaltig
negatives Störsignal" für die Wirtschafts- und Investitionstätigkeit
der Stadtwerke, die sich einer regionalen Energieversorgung und dem
Ausbau der erneuerbaren Energien oder der Kraft-Wärme-Kopplung
verpflichtet sehen. "Wenn das britische Beihilfemodell Schule macht -
und hierzu gibt es starke Signale aus Polen, der Tschechischen
Republik und Ungarn - dann sieht es um die deutsche Energiewende und
die dezentrale Energieversorgung düster aus", sagt Kötzle.

Das belegt auch eine neue Untersuchung im Auftrag der
Klagegemeinschaft: "Würde das Beihilfeschema für Hinkley Point C als
Vorbild für weitere AKW-Projekte in Europa dienen, so hätte dies in
den kommenden Jahren enorme Auswirkungen auf den deutschen
Strommarkt", sagt Studienleiter Thorsten Lenck von Energy Brainpool.
Das Berliner Analyseinstitut hat im Auftrag der Klagegemeinschaft
errechnet, dass geplante, hochsubventionierte AKW in sechs EU-Staaten
den Großhandelspreis für Strom in Deutschland um bis zu 11,8 Prozent
drücken können. Die Megawattstunde Börsen-Graustrom, der auch
Atomstrom enthält, würde sich um bis zu 5,70 Euro verbilligen und
damit zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für Anbieter erneuerbarer
Energien führen. "Wegen des Preisverfalls für Börsenstrom steigen die
jährlichen Mehrbelastungen für das EEG-System auf bis zu 2,2
Milliarden Euro im Jahr 2040", sagt Lenck. Durch höhere
Differenzkosten wird der AKW-Ausbau in der EU damit auch für die
Verbraucher in Deutschland spürbar: Sie müssten bis zu 16,40 Euro
mehr EEG-Umlage pro Jahr zahlen - allein wegen der Preiseffekte durch
hochsubventionierten Atomstrom aus dem Ausland.

"Hinkley Point C darf nicht zum Türöffner für eine Wiederkehr der
schädlichen und teuren Atomkraft in Europa werden", sagt Sönke
Tangermann mit Blick auf die heutige Bundestagsabstimmung: "Für die
deutsche Politik ist jetzt die letzte Gelegenheit, klagende Parteien
als Streithelfer zu unterstützen oder selbst gegen die AKW-Beihilfen
vor Gericht zu ziehen - so wie Österreich, Luxemburg und unser
Klagebündnis das bereits vormachen."

Bisher verweist das zuständige Bundeswirtschaftsministerium auf
angeblich geringe Erfolgsaussichten einer Klage. Nach Einschätzung
der Klagegemeinschaft enthält die Genehmigung der Atomsubventionen
durch die EU-Kommission aber zahlreiche Rechtsfehler: "Anders als die
Kommission argumentiert, stellt der Ausbau der Atomkraft kein
gemeinsames Interesse der Europäischen Union dar, sondern ist in
vielen Mitgliedsländern inzwischen sogar illegal", sagt Dr. Dörte
Fouquet, Partnerin bei der international tätigen Kanzlei Becker
Büttner Held.

Die auf Verfahren im Energiebereich spezialisierte Rechtsanwältin
vertritt das Klagebündnis im jetzt beginnenden Verfahren vor dem
EU-Gericht und hat noch einige weitere Schwächen und Ermessensfehler
der Kommissionsentscheidung entdeckt. So habe die Kommission
ignoriert, dass es für Hinkley Point C keine Ausschreibung gab. Und:
"Der Euratom-Vertrag, auf den sich die Kommission beruft,
rechtfertigt keine staatlichen Beihilfen." Insgesamt habe die
Kommission einen falschen Bewertungsmaßstab angewandt, da es sich bei
der britischen Förderung um eine rechtswidrige Betriebsbeihilfe und
nicht um eine Investitionsbeihilfe handelt. Zudem, so Fouquet, liege
auf dem Energiemarkt kein allgemeines Marktversagen vor, welches die
geplanten Subventionen rechtfertigen könnte.

Redaktioneller Hinweis: Ein Faktenblatt mit den wichtigsten
Informationen sowie eine Übersicht über die Unternehmen der
Klagegemeinschaft finden Sie in der Pressemappe sowie in deutscher
und englischer Sprache unter www.greenpeace-energy.de/presse.html zum
Download.