Ihr Schornsteinfegerbetrieb für Eckernförde und Umgebung. *freundlich - kompetent - zuverlässig* - Ihr Schornsteinfegerbetrieb für Eckernförde und Umgebung. *freundlich - kompetent - zuverlässig* - Ihr Schornsteinfegerbetrieb für Eckernförde und Umgebung. *freundlich - kompetent - zuverlässig* - Ihr Schornsteinfegerbetrieb für Eckernförde und Umgebung. *freundlich - kompetent - zuverlässig* - Ihr Schornsteinfegerbetrieb für Eckernförde und Umgebung. *freundlich - kompetent - zuverlässig* -

 

Thomas Suffke-Bramhoff
Schornsteinfeger seit 1982

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Wechsel des Schornsteinfegers - was ist zu beachten!

Schornsteinfeger frei wählen?!

Wenn Sie entschlossen sind, Ihren Schornsteinfeger zu wechseln und von uns weiter betreut werden wollen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Eine Kopie des aktuell gültigen Feuerstättenbescheids
  • Kontaktdaten (Ihren Namen,Adresse, Telefonnummer ggf. Emailadresse)
  • Die letzte(n) Messbescheinigung(en) Ihrer Heizung(en) oder messpflichtigen Feuerstätten

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig unter

schornsteinfeger.suffke@gmail.com

damit wir die Schornsteinfegertätigkeiten innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums ausführen können.

Info`s

Seit in Kraft treten des neuen Schornsteinfegerhandwerksgesetzes zum 01.01.2013 ist es möglich, die freien Schornsteinfegerarbeiten (Kehr- und Überprüfungsarbeiten) durch einen Schornsteinfeger seines Vertrauens durchführen zu lassen.

Um den Schornsteinfeger zu wechseln benötigen sie den aktuell gültigen Feuerstättenbescheid.
Dieser muss jedem Eigentümer von seinem zuständigen bevollmächtigtem Bezirksschornsteinfeger ausgehändigt werden. Im Feuerstättenbescheid werden die durchzuführenden Kehr- und Überprüfungsarbeiten aufgelistet und in welchen Zeiträumen diese durchzuführen sind.

Nach diesen zeitlichen Angaben muss sich der Eigentümer und der freie Schornsteinfeger richten.


Gibt es Kostenunterschiede?

Seit dem 01.01.2013 kann jeder Schornsteinfeger die Preise selber gestalten.

Nur für Pflichtaufgaben (hoheitliche Tätigkeiten) des bevollmächtigtem Beziksschornsteinfegers, gibt es noch vorgeschriebene Gebühren, wie z.B. für den Feuerstättenbescheid, Feuerstättenschau und Abnahmen für neue Feuerungsanlagen. Diese Gebühren fallen aber in jedem Fall an, auch wenn sie nicht wechseln. Die Feuerstättenschau muss von dem bevollmächtigtem Bezirksschornsteinfeger zwei mal in 7 Jahren durchgeführt werden. Also in etwa alle 3,5 Jahre.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder ein persönliches Angebot haben möchten, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.